Rechtsanwälte CLH

Trennung

Anwaltliche Beratung sollte möglichst noch vor einer beabsichtigten Trennung oder jedenfalls zeitnah zum Trennungszeitpunkt erfolgen.

Vereinbaren Sie einen ersten Beratungstermin
  -  falls nötig sind wir auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten da.

Die Scheidung ist grundsätzlich erst zulässig, wenn die Ehepartner ein Jahr getrennt gelebt haben. Getrenntleben ist auch in der Ehewohnung möglich, wenn bestimmte  Voraussetzungen eingehalten werden. Der Scheidungsantrag bei Gericht kann einige Wochen vor dem Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden.

Scheidungsverfahren

Im Verfahren trifft das Gericht einen Beschluss über die Scheidung als solche und zugleich auch über den Versorgungsausgleich zwischen den Parteien. Das ist der Ausgleich der  Rentenanwartschaften, die in der Ehezeit erworben wurden.

Wenn das Gericht über weitere Themen, wie z.B. Unterhalt, Zugewinn, Ehewohnung, Sorgerecht eine Entscheidung treffen soll, muss dies ausdrücklich beantragt beim Gericht von einem Anwalt beantragt werden. Dann wird hierüber im  Verbundverfahren entschieden, was die Gesamtregelung etwas günstiger macht.

Unserer Erfahrung nach ist es auch sinnvoll, wenn die Ehegatten alle offenen  Fragen sofort regeln. Das ist auch über schriftliche Vereinbarungen möglich.

 

 Ist in Ihrem Fall eine einfache, unbürokratische Vorgehensweise möglich?

Wenn Sie keine Zeit für den Besuch bei Ihrem Anwalt haben, können die für den Scheidungsantrag erforderlichen Daten auch telefonisch besprochen werden; weiterer Informationsaustausch erfolgt über EMail.

In einfachen Fällen kann die Scheidung, um Kosten einzusparen von nur einem Anwalt  beantragt werden. Um einfache Fälle  handelt es sich,

  • wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt,
  • beide berufstätig bzw. finanziell anderweitig versorgt sind,
  • weder Kinder,
  • noch Vermögen, noch Schulden vorhanden sind und
  • auch der Versorgungsausgleich in gesetzlicher Form akzeptiert wird.

übrigens .............. Scheidung nur online  gibt es nicht s. Online-Scheidung

 

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, sollten Sie keinesfalls auf eine persönliche Beratung verzichten. Lassen Sie sich individuell beraten, um für den Laien schlecht erkennbare Risiken zu vermeiden. Außerdem erhalten Sie Rat und Auskunft zur günstigsten Vorgehensweise und allen Fragen, die erfahrungsgemäß im Verlauf des Gerichtsverfahrens entstehen. 

Wenn der persönliche Kontakt hergestellt  ist, beraten wir sie bei bei allen auftretenden Problemen auf schnellstem Wege - auch per Telefon oder Mail.  

 

Kosten und Vergütung

Wir berechnen unsere Vergütung für die gerichtliche Tätigkeit im Verfahren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Übrigens dürfen Anwälte die im RVG vorgesehene Vergütung nicht unterschreiten. 

Selbstverständlich beantragen wir für Sie Verfahrenskostenhilfe, wenn Sie die Kosten nicht aufbringen können.

Die außergerichtliche Beratung und Vertretung rechnen wir ebenfalls nach dem RVG ab, sofern wir keine Vereinbarung zur Vergütung mit Ihnen getroffen haben.

Abhängig von den zu klärenden Fragen (Scheidung, Versorgungsausgleich und ggf. Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht etc.) sind gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verschiedene Gegenstandswerte anzusetzen, aus denen sich dann die Anwaltsvergütung berechnet.

Auch die Gerichtskosten berechnen sich aus diesen Gegenstandswerten, die das Gericht festsetzt.

Die anwaltliche Vergütung ergibt sich also für jeden Einzelfall und kann ohne Kenntnis des Mandatsumfangs nicht berechnet werden.

Die Kosten sollen für Sie transparent sein  – fragen Sie uns einfach.

 

 

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